Telefon-Symbol0511 - 357 66 890E-Mail-Symbolinfo@kanzlei-golling.de
Logo Golling Rechtsanwaltskanzlei, Hannover

Krankmeldung nach der Kündigung: Wann Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung prüfen sollten

Krankmeldung nach der Kündigung: Wann Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung prüfen sollten
Eine Krankmeldung nach einer Kündigung lässt den Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht automatisch entfallen. Allerdings müssen Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung auch nicht unter allen Umständen als abschließenden Nachweis akzeptieren. Entscheidend sind die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen, der zeitliche Ablauf und die im Streitfall beweisbaren Tatsachen.

Entgeltfortzahlung während der Kündigungsfrist: Was grundsätzlich gilt

Auch nach einer Kündigung besteht das Arbeitsverhältnis zunächst weiter. Ist ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt arbeitsunfähig, kann er deshalb weiterhin Entgeltfortzahlung verlangen. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz sieht hierfür grundsätzlich einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen vor. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Arbeitsunfähigkeit auf einer Krankheit beruht und den Arbeitnehmer kein Verschulden im gesetzlichen Sinne trifft. Der gesetzliche Anspruch entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit gelten zusätzliche Voraussetzungen. § 3 EFZG

Die sechs Wochen sind jedoch keine automatische Zahlungsgarantie über das Beschäftigungsende hinaus. Grundsätzlich endet die Entgeltfortzahlung mit dem Arbeitsverhältnis. Eine wichtige Ausnahme kann vorliegen, wenn der Arbeitgeber gerade aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit kündigt. Auch für bestimmte vom Arbeitgeber veranlasste Eigenkündigungen enthält das Gesetz eine Sonderregelung. § 8 EFZG

Welchen Beweiswert hat die Krankschreibung?

Eine ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein gewichtiges Beweismittel. Arbeitgeber können sie nicht allein mit der Begründung zurückweisen, die Erkrankung komme ihnen ungelegen oder erscheine verdächtig.

Wer ihren Beweiswert erschüttern möchte, muss konkrete Umstände darlegen und bei Bestreiten beweisen, die ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit begründen. Der Arbeitgeber muss dabei nicht bereits nachweisen, dass der Mitarbeiter tatsächlich gesund war.

Das Bundesarbeitsgericht hat dies für einen Fall bestätigt, in dem eine Arbeitnehmerin am Tag ihrer Eigenkündigung krankgeschrieben wurde und die Bescheinigung genau die restliche Vertragslaufzeit erfasste. Diese Übereinstimmung konnte den Beweiswert erschüttern. BAG, Urteil vom 8. September 2021 – 5 AZR 149/21

Warum die Reihenfolge der Ereignisse entscheidend ist

Für die Prüfung genügt es nicht, lediglich Kündigungsdatum und letzten Krankheitstag miteinander zu vergleichen. Relevant ist auch, wann der Arbeitnehmer von der bevorstehenden Beendigung wusste und wann die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde.

Das zeigt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 2023: Eine bereits vor Kenntnis der Kündigung ausgestellte Erstbescheinigung war anders zu beurteilen als spätere Folgebescheinigungen. Für diese konnten das passgenaue Ende der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit und die unmittelbar anschließende Aufnahme einer neuen Beschäftigung gemeinsam Zweifel begründen.

Arbeitgeber sollten deshalb die einzelnen Zeitabschnitte getrennt betrachten. Auffälligkeiten bei späteren Bescheinigungen entwerten nicht ohne Weiteres eine zuvor ausgestellte Bescheinigung. Die Grundsätze gelten außerdem auch dann, wenn der Arbeitgeber selbst gekündigt hat. BAG, Urteil vom 13. Dezember 2023 – 5 AZR 137/23

Mehrere Bescheinigungen schließen Zweifel nicht aus

Eine lückenlose Folge mehrerer Krankschreibungen kann ebenso prüfungsbedürftig sein wie eine einzelne Bescheinigung über die gesamte Kündigungsfrist. Auch unterschiedliche Diagnosen schließen eine Erschütterung des Beweiswerts nicht generell aus.

Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. August 2024 kommt es insbesondere darauf an, ob der Arbeitnehmer bereits von der bevorstehenden Beendigung ausging, als die Arbeitsunfähigkeit begann, und ob diese bis zum Ende der Kündigungsfrist andauerte. Bei einer Eigenkündigung kann daher schon ein nach außen erkennbar gewordener Kündigungsentschluss relevant sein, etwa durch das Verfassen des später übergebenen Kündigungsschreibens.

Die Anzahl der Bescheinigungen ersetzt somit nicht die Prüfung des gesamten Ablaufs. BAG, Urteil vom 21. August 2024 – 5 AZR 248/23

Was geschieht, wenn der Beweiswert erschüttert ist?

Der Arbeitnehmer kann seine Forderung dann nicht mehr allein auf die Bescheinigung stützen. Er muss konkret erläutern und erforderlichenfalls beweisen, welche Beschwerden bestanden und weshalb diese die geschuldete Tätigkeit im streitigen Zeitraum verhinderten.

Als Beweismittel kommt beispielsweise die Aussage des behandelnden Arztes in Betracht. Soll dieser zu geschützten medizinischen Umständen aussagen, ist eine entsprechende Entbindung von der Schweigepflicht erforderlich. Ob die Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen ist, beurteilt das Gericht anhand der vorgetragenen Tatsachen und der Beweisaufnahme. BAG, Urteil vom 8. September 2021 – 5 AZR 149/21

So bereiten Arbeitgeber die Prüfung vor

Für eine rechtliche Bewertung empfiehlt sich eine übersichtliche Zusammenstellung der vorhandenen Unterlagen:

Kündigungsschreiben und Nachweis über dessen Zugang;
dokumentierte Gespräche über die bevorstehende Beendigung;
Beginn, Feststellungsdatum und Dauer der jeweiligen Arbeitsunfähigkeit;
zeitliche Abfolge der Erst- und Folgebescheinigungen;
einschlägige Nachrichten oder Äußerungen des Mitarbeiters;
bereits geleistete Zahlungen und noch offene Forderungen.
Hilfreich ist eine kurze Chronologie, die gesicherte Tatsachen von bloßen Vermutungen trennt. Zu jeder relevanten Angabe sollte möglichst festgehalten werden, durch welches Dokument oder welchen Zeugen sie belegt werden kann.

Auf dieser Grundlage lässt sich gezielt prüfen, welche Zeiträume streitig sind und welche Einwände gegen die geltend gemachte Entgeltfortzahlung bestehen.

Rechtliche Prüfung vor der Entscheidung über die Zahlung

Die maßgebliche Frage lautet nicht nur, ob eine Krankschreibung auffällig erscheint. Entscheidend ist, ob sich die Zweifel rechtlich begründen und im Streitfall belegen lassen.

Arbeitgeber sollten deshalb vor einer Zahlungsverweigerung sowohl die vorhandenen Indizien als auch mögliche Erklärungen des Mitarbeiters bewerten lassen. Eine solche Prüfung schafft eine belastbare Grundlage für die weitere Kommunikation, die Entgeltabrechnung und einen möglichen arbeitsgerichtlichen Streit.

Sie möchten klären, ob eine Krankmeldung nach der Kündigung berechtigte Zweifel aufwirft? Lassen Sie den konkreten Ablauf und die vorhandenen Unterlagen arbeitsrechtlich prüfen, bevor Sie über die weitere Entgeltfortzahlung entscheiden.

Zurück Kontakt Alle Beiträge
Nach oben