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Strafverteidigung

Strafrecht in Hannover

Rechtsanwalt für Strafrecht mit Erfahrung und Diskretion


Wenn Sie mit dem Strafrecht in Berührung kommen, ist eines besonders wichtig: schnelle, kompetente und diskrete Hilfe durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Strafrecht. Als erfahrener Strafverteidiger in Hannover  steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Golling LL.M. in allen Phasen eines Strafverfahrens zur Seite – vom Ermittlungsverfahren bis hin zur Hauptverhandlung und darüber hinaus.

Er verteidigt mit juristischer Präzision, taktischem Gespür und dem notwendigen Maß an Durchsetzungsstärke. Denn im Strafrecht geht es häufig nicht nur um Geld – sondern um Freiheit, Reputation und Zukunft.

Unsere Leistungen im Strafrecht

In unserem Schwerpunktfeld der Strafverteidigung vertreten wir Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts, unter anderem:
  • Allgemeines Strafrecht: Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Nötigung, Sachbeschädigung
  • Wirtschaftsstrafrecht: Untreue, Subventionsbetrug, Insolvenzverschleppung, Bankrott
  • Verkehrsstrafrecht: Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung
  • Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG): Besitz, Handel, Einfuhr und Anbau von Drogen
  • Jugendstrafrecht: Vertretung von Jugendlichen und Heranwachsenden in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren
  • Strafvollstreckung und Strafvollzug: Beratung bei Fragen zur Strafaussetzung, Haftantritt oder vorzeitigen Entlassung

Dabei übernehmen wir sowohl die Verteidigung von Beschuldigten und Angeklagten als auch die Vertretung von Nebenklägern.
Erfahrung, Verlässlichkeit und Verschwiegenheit

Ihr Anwalt für Strafrecht in Hannover

Es ist unsere Aufgabe, Ihre Rechte konsequent zu wahren, belastende Maßnahmen zu verhindern und Sie durch das Verfahren zu begleiten. Mit fundierter Fachkenntnis, ruhigem Auftreten und klarer Strategie setzen wir uns für ein faires Verfahren und bestmögliche Ergebnisse ein.

Unsere Kanzlei steht für:
  • Vertraulichkeit und Diskretion
  • Langjährige Erfahrung im Strafrecht
  • Verlässliche Einschätzungen und transparente Kommunikation
  • Schnelles Handeln, insbesondere bei Durchsuchung, Verhaftung oder Anhörung
Gerade im Strafrecht gilt: Je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser sind Ihre Verteidigungschancen.
Symbolbild für Strafverteigung mit Skultptur
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Sofortige Hilfe vom Strafverteidiger

Sie haben eine Anhörung bzw. Vorladung erhalten oder Sie wurden verhaftet? Warten Sie nicht ab – sprechen Sie mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht in Hannover. Wir stehen Ihnen zuverlässig zur Seite – kompetent, diskret und mit klarem Fokus auf Ihr Recht.

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Das sollten Sie beachten

Tipps für Mandanten im Strafrecht

1.

Schweigen ist Ihr gutes Recht – und meist Ihre beste Option

Wenn Sie als Beschuldigter von der Polizei oder Staatsanwaltschaft kontaktiert werden, gilt: Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Auch vermeintlich entlastende Aussagen können gegen Sie verwendet werden. Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht – es ist Ihr Schutz.
2.

Kontaktieren Sie so früh wie möglich einen Strafverteidiger

Eine professionelle Verteidigung beginnt im Idealfall bereits im Ermittlungsverfahren. Je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser lassen sich Fehler vermeiden, die später nicht mehr korrigiert werden können. Ein erfahrener Strafverteidiger beantragt Akteneinsicht und entwickelt eine gezielte Verteidigungsstrategie.
3.

Keine Unterlagen herausgeben – ohne rechtliche Prüfung

Wenn Behörden bei Ihnen Unterlagen anfordern oder eine Durchsuchung stattfindet, bewahren Sie Ruhe. Sie sind nicht verpflichtet, aktiv an der Beweissicherung mitzuwirken. Geben Sie keine Dokumente freiwillig heraus und leisten Sie keinen Widerstand – sondern informieren Sie umgehend Ihren Anwalt.
4.

Reagieren Sie nicht auf eigene Faust

Viele Mandanten versuchen, die Situation selbst „aus der Welt zu schaffen“ – etwa durch Anrufe bei der Polizei oder Gespräche mit Zeugen. Das kann später als versuchte Einflussnahme oder gar Strafvereitelung gewertet werden. Handeln Sie nie ohne rechtlichen Beistand.
5.

Achten Sie auf diskrete Kommunikation

Vermeiden Sie es, über den Fall am Telefon, per E-Mail oder in sozialen Netzwerken zu sprechen – insbesondere dann, wenn Sie in U-Haft sind oder Ihr Umfeld überwacht wird. Besprechen Sie Details ausschließlich mit Ihrem Anwalt – das Mandatsverhältnis unterliegt der Schweigepflicht und schützt Sie.
6.

Ruhe bewahren – auch unter Druck

Ein Ermittlungsverfahren ist emotional belastend. Doch Panik oder vorschnelles Handeln führen selten zum Erfolg. Mit einem ruhigen und strategischen Vorgehen lässt sich die Situation deutlich besser beherrschen. Ein erfahrener Strafverteidiger steht Ihnen zur Seite und sorgt dafür, dass Sie nicht allein stehen.

Beispiele aus der Strafverteidigung

Strafrechtliche Ermittlungen sind für Betroffene oft mit großer Verunsicherung verbunden. Die folgenden Fallbeispiele zeigen typische Situationen, in denen eine frühzeitige und erfahrene Strafverteidigung über den Ausgang des Verfahrens entscheiden kann.

Ein Mandant erhält eine polizeiliche Vorladung wegen des Verdachts auf Betrug. Hintergrund: Er habe angeblich einen Artikel über eine Plattform verkauft, aber nicht geliefert. Der Mandant will sich äußern, um die Sache „richtigzustellen“.

Unsere Maßnahme:
Wir raten dringend davon ab, der Vorladung ohne anwaltliche Beratung Folge zu leisten. Nach Akteneinsicht zeigt sich: Es besteht nur eine vage Anzeige, aber keine belastbaren Beweise. Durch unsere anwaltliche Stellungnahme kann das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium eingestellt werden – ohne, dass unser Mandant sich je selbst äußern musste.

Ergebnis: Einstellung des Verfahrens gem. § 170 Abs. 2 StPO (kein hinreichender Tatverdacht).

Frühmorgens steht die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür eines jungen Mannes. Es besteht der Verdacht, er lagere Drogen in seiner Wohnung. Die Beamten beschlagnahmen elektronische Geräte und kleinere Mengen Marihuana.

Unsere Maßnahme:
Nach kurzfristiger Kontaktaufnahme nehmen wir sofort Verbindung zur Polizei und Staatsanwaltschaft auf. Durch Akteneinsicht erfahren wir die Grundlage des Beschlusses. Wir begleiten unseren Mandanten im weiteren Verfahren, stellen Anträge zur Herausgabe der Geräte und erreichen durch gezielte Verteidigungsarbeit eine Verfahrenseinstellung gegen eine geringe Geldauflage.

Ergebnis: Einstellung gem. § 153a StPO (geringe Schuld, Auflage zur Verfahrensbeendigung).

Ein Geschäftsführer einer GmbH sieht sich mit einem Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Untreue konfrontiert. Ihm wird vorgeworfen, Firmengelder missbräuchlich verwendet zu haben. Das Unternehmen hat Anzeige erstattet.

Unsere Maßnahme:
Nach umfassender Akteneinsicht prüfen wir die Vorwürfe im Kontext der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit. Wir belegen, dass die Ausgaben sachlich gerechtfertigt und dokumentiert waren. Parallel bereiten wir den Mandanten auf mögliche Vernehmungen vor. Die Vorwürfe lassen sich schrittweise entkräften.

Ergebnis: Verfahren wird nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt – kein strafbares Verhalten nachweisbar.

Ein junger Mann gerät in eine körperliche Auseinandersetzung in einer Bar. Die Gegenseite zeigt ihn wegen gefährlicher Körperverletzung an. Die Polizei nimmt Ermittlungen auf. Es droht eine Anklage und schlimmstenfalls eine Vorstrafe.

Unsere Maßnahme:
Wir beantragen Akteneinsicht, rekonstruieren den Ablauf mit dem Mandanten und kontaktieren einen Zeugen. Durch eine Einlassung über den Anwalt wird deutlich, dass der Mandant in Notwehr handelte. Zudem ist die Verletzung des Gegners minimal. Es gelingt, die Staatsanwaltschaft von einer Einstellung zu überzeugen.

Ergebnis: Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO – Notwehrlage glaubhaft gemacht.

Ein Jugendlicher wird beim Ladendiebstahl erwischt. Der Markt stellt Strafantrag. Es handelt sich um eine erstmalige Straftat. Die Eltern sind besorgt über mögliche Folgen für die Zukunft ihres Sohnes.

Unsere Maßnahme:
Wir nehmen frühzeitig Kontakt zur Jugendstaatsanwaltschaft auf. Unter Berücksichtigung des Alters, der Schuldbereitschaft und einer positiven Sozialprognose setzen wir uns für eine diversionäre Lösung ein – ohne Gerichtsverfahren.

Ergebnis: Verfahren wird im Rahmen der Diversion eingestellt – der Jugendliche muss an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen, erhält aber keinen Eintrag im Führungszeugnis.

Fazit:

Strafverteidigung bedeutet mehr als nur “vor Gericht kämpfen“

Gute Strafverteidigung beginnt lange vor einer Hauptverhandlung

Durch gezielte Kommunikation mit Behörden, fundierte rechtliche Argumentation und strategisches Vorgehen lassen sich viele Verfahren bereits im Vorfeld diskret und erfolgreich beenden – ohne öffentliche Verhandlung, ohne Vorstrafe.

Die oberste Priorität muss folglich darin bestehen, bereits im Vorfeld einer anstehenden Gerichtsverhandlung auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken. Sollte dies nicht gelingen, ist im Weiteren das Augenmerk auf die intensive und individuelle Verteidigung zu legen.

Aus diesen Gründen ist für uns eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Mandanten die Grundlage einer optimalen Strafverteidigung. Gemeinsam mit Ihnen legen wir die Verteidigungsziele fest und entwickle eine Strategie zum Erreichen dieser Ziele.

Wenn Sie von einem Ermittlungsverfahren betroffen sind, zögern Sie nicht. Sichern Sie sich rechtzeitig anwaltliche Unterstützung durch einen erfahrenen Strafverteidiger.

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