Polizeiliche Vernehmung – Was tun, wenn die Polizei Sie einlädt?

Was bedeutet eine polizeiliche Vorladung?
Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie etwas falsch gemacht haben. Aber: Schon ein unbedachtes Wort kann Folgen haben. Deshalb gilt – keine Aussage ohne anwaltliche Beratung.Wie sollten Sie sich verhalten?
- Keine Aussage ohne Anwalt: Sie sind nicht verpflichtet, zur Vernehmung zu erscheinen – zumindest nicht bei einer polizeilichen Einladung als Beschuldigter. Und Sie müssen sich nicht äußern. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht.
- Termin nicht wahrnehmen, bevor Sie mit uns sprechen: In vielen Fällen ist es strategisch klüger, die Aussage ganz zu verweigern oder nur über Ihren Verteidiger Stellung zu nehmen.
- Keine Angst vor „schlechtem Eindruck“: Schweigen ist Ihr gutes Recht und wird rechtlich nicht negativ bewertet – auch wenn Polizeibeamte oft etwas anderes suggerieren.
- Dokumente nicht unterschreiben: Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie sich anwaltlich beraten haben – auch keine angeblich „harmlosen“ Protokolle.
- Frühzeitig Rechtsrat einholen: Je früher wir eingebunden sind, desto besser können wir Ihre Interessen schützen – bevor Fehler gemacht werden, die später nicht mehr korrigierbar sind.
Unser Rat:
Melden Sie sich bei uns, sobald Sie eine Vorladung zur Vernehmung erhalten. Wir prüfen als Anwalt für Strafrecht die Aktenlage, begleiten Sie bei Bedarf zur Polizei oder übernehmen die Kommunikation vollständig für Sie. So behalten Sie die Kontrolle über das Verfahren.Vorladung erhalten? Jetzt richtig reagieren
Kontaktieren Sie uns umgehend – wir setzen uns für Ihre Rechte ein. Schnell, entschlossen und mit der Erfahrung aus zahlreichen Strafverfahren.Zurück Kontakt Alle Beiträge