Strafverteidigung · Verkehrsrecht · Versicherungsrecht
GOLLING Rechtsanwaltskanzlei
Recht haben ist leicht, Recht bekommen dagegen nicht immer...
Unter diesem Leitgedanken begrüßen wir Sie herzlich auf den Seiten unserer Internetpräsenz. Diesem negativen Erfahrungswert im Interesse unserer Mandantschaft im Rahmen des rechtlich Möglichen entgegenzuwirken sehen wir als unsere berufliche Aufgabe. Unsere anwaltliche Tätigkeit erstreckt sich auf bundesweite Rechtsdienstleistungen für Unternehmen sowie Privatpersonen in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten.
Ihre Empfehlung stellt dabei unser Kapital dar. Deshalb verstehen wir uns als Dienstleister und sehen Ihre Interessen als das vorrangige Maß der Dinge an.
Ihre Empfehlung stellt dabei unser Kapital dar. Deshalb verstehen wir uns als Dienstleister und sehen Ihre Interessen als das vorrangige Maß der Dinge an.

Unsere Schwerpunkte
Strafrecht
Wenn Sie mit dem Strafrecht in Berührung kommen, ist eines besonders wichtig: schnelle, kompetente und diskrete Hilfe durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Strafrecht.Mehr lesen
Verkehrsrecht
Unsere Kanzlei weist eine langjährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Verkehrsrechts auf. Zu unseren Mandanten dürfen wir neben Privatpersonen auch zahlreiche, namhafte Neu- und Gebrauchtwagenhändler, Reparaturwerkstätten sowie Taxi- und Mietwagenunternehmen zählen.Mehr lesen
Versicherungsrecht
Profitieren Sie von einer individuellen Betreuung im Versicherungsrecht. Als Anwaltskanzlei mit Sitz in Hannover bieten wir Ihnen fundierte Beratung und engagierte Vertretung im Versicherungsrecht.Mehr lesen
Arbeitsrecht
Als erfahrene Kanzlei für Arbeitsrecht mit Standort Hannover beraten und vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen – außergerichtlich ebenso wie vor den Arbeitsgerichten.Mehr lesen
Unternehmensrecht
Vor dem Hintergrund eines schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes und einer sich stetig wandelnden Rechtslage durch neue Gesetze sowie Rechtsprechung sichert eine qualifizierte rechtliche Beratung Ihren unternehmerischen Erfolg.Mehr lesen
Unsere Leistungen – Ihre Vorteile
- Langjährige Erfahrung
- Qualifizierung und stete Fortbildungen
- Direktkontakt zu einem Anwalt
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Sachverständigen
- Bundesweite Vertretung Ihrer Interessen
- Online-Kanzlei mit digitalen Strukturen zur bundesweiten Vertretung
- Schnelle Terminvergabe


GOLLING Rechtsanwaltskanzlei
Fenskestraße 21
30165 Hannover
Mo - Fr
09.00 Uhr - 12.30 Uhr
Mo, Di, Do
14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Aktuelle Beiträge
Telefon- und Messengerüberwachung im Strafverfahren: Was ist zulässig?
Die heimliche Überwachung von Telefonaten und digitaler Kommunikation gehört zu den einschneidendsten Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren. Sie greift in das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 Abs. 1 GG ein und ist deshalb nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.
Die zentrale Vorschrift ist § 100a StPO. Gerade bei verschlüsselten Messenger-Diensten wie Telegram oder WhatsApp stellt sich dabei die Frage, ob eine klassische Telekommunikationsüberwachung oder eine Quellen Telekommunikationsüberwachung vorliegt.
Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Januar 2026 zeigt, welche Bedeutung diese Unterscheidung inzwischen hat.
Mehr zu diesem Thema
BAG: Einwurf-Einschreiben allein kein Beweis für Zugang. Neues Scan-Verfahren der Deutschen Post
BAG Urteil 07.05.2026 Az. 2 AZR 184/15
Mehr zu diesem Thema
Online-Coaching gebucht und jetzt Zweifel?
Der Markt für Online-Coachings boomt. Ob Business-Mentoring, Trading-Kurse, Persönlichkeitsentwicklung oder Mindset-Coaching, zahlreiche Anbieter werben mit exklusivem Wissen, persönlicher Betreuung und hohen Erfolgsaussichten. Nicht selten investieren Teilnehmer mehrere tausend Euro in entsprechende Programme.
Doch nicht jedes Coaching-Angebot ist rechtlich wirksam. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Juni 2025 die Rechte von Teilnehmern erheblich gestärkt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Verträge über Online-Coachings unwirksam sein, mit der Folge, dass bereits gezahlte Beträge vollständig zurückverlangt werden können.
Mehr zu diesem Thema
Kostenlose Erstberatung – Schnelle Erfolgseinschätzung 0511 - 357 66 890
BGH-Pressemitteilungen