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GAP-Versicherung – Schutz vor der finanziellen Lücke nach einem Totalschaden oder Diebstahl

GAP-Versicherung – Schutz vor der finanziellen Lücke nach einem Totalschaden oder Diebstahl
Beim Abschluss eines Leasingvertrags oder einer Finanzierung für ein Fahrzeug wird häufig eine sogenannte GAP-Versicherung empfohlen. Doch was verbirgt sich genau hinter dieser Absicherung? Und worauf sollten Versicherungsnehmer achten? Gerade im Schadensfall kommt es immer wieder zu Streitigkeiten mit Versicherern – eine rechtliche Einordnung ist daher unerlässlich.

1. Was ist eine GAP-Versicherung?

GAP steht für Guaranteed Asset Protection – also eine garantierte Absicherung der Differenz („Lücke“) zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem (höheren) Leasing- oder Finanzierungsrestbetrag.

Beispiel: Wird ein geleastes Fahrzeug gestohlen oder erleidet einen Totalschaden, ersetzt die Kaskoversicherung nur den aktuellen Wiederbeschaffungswert – also den Betrag, der für ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt gezahlt werden müsste. Der noch offene Leasing- oder Finanzierungsbetrag liegt aber meist deutlich darüber. Die GAP-Versicherung übernimmt diese Differenz.

2. Wann ist eine GAP-Versicherung sinnvoll?

  • Bei Leasingfahrzeugen ist eine GAP-Versicherung dringend zu empfehlen – viele Leasinggeber verlangen sie sogar.
  • Bei Fahrzeugfinanzierungen, insbesondere mit langen Laufzeiten oder hohen Anfangswertverlusten (z. B. bei Neuwagen), kann sich ein Abschluss ebenfalls lohnen.

3. Was deckt die GAP-Versicherung ab?

Die klassische GAP-Deckung übernimmt:

  • Die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restforderung des Leasing-/Finanzierungsvertrags
  • Eventuell anfallende Vorfälligkeitsentschädigungen
  • Teils auch nicht versicherte Fahrzeugteile, z. B. Sonderausstattung, wenn vertraglich geregelt

Nicht abgedeckt sind:

  • Offene Leasingraten aus Zahlungsverzug
  • Eigenverschulden außerhalb der Kaskoversicherung (z. B. grobe Fahrlässigkeit, Alkohol am Steuer)
  • Abschläge bei grober Vertragsverletzung

4. Typische Streitpunkte mit der Versicherung

  • Unklarheiten bei der Bezugsgröße: Wurde der richtige Wiederbeschaffungswert angesetzt?
  • Verspätete Schadensmeldung: Manche Policen verlangen eine Fristwahrung – wird diese versäumt, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
  • Fehlende Transparenz bei Vertragsbedingungen: Viele GAP-Versicherungen werden „versteckt“ über den Leasingvertrag abgeschlossen. Oft ist nicht klar, wer Vertragspartner ist (z. B. Leasinggesellschaft oder externer Versicherer).

5. Rechtliche Hinweise und Empfehlungen

  • Prüfen Sie vor Abschluss, ob und bei wem die GAP-Versicherung tatsächlich besteht – besonders bei Leasingverträgen.
  • Lassen Sie sich die Versicherungsbedingungen schriftlich aushändigen und achten Sie auf Ausschlüsse und Fristen.
  • Im Schadensfall sollte sofort rechtlicher Rat eingeholt werden, wenn die Auszahlung nicht in voller Höhe erfolgt oder verzögert wird.


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