Telefon-Symbol0511 - 357 66 890E-Mail-Symbolinfo@kanzlei-golling.de
Logo Golling Rechtsanwaltskanzlei, Hannover

Gewerbehaftpflichtversicherung – Schutzschild für Unternehmen mit rechtlichen Fallstricken

Gewerbehaftpflichtversicherung – Schutzschild für Unternehmen mit rechtlichen Fallstricken
Die Gewerbehaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen für Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige. Sie schützt vor finanziellen Risiken, wenn Dritte durch betriebliche Tätigkeiten zu Schaden kommen. Doch nicht selten kommt es im Schadensfall zu Auseinandersetzungen mit dem Versicherer – beispielsweise über Deckungspflichten, Ausschlüsse oder grobe Fahrlässigkeit. Eine rechtliche Prüfung ist in vielen Fällen unerlässlich.

1. Was deckt die Gewerbehaftpflichtversicherung ab?

Die Gewerbehaftpflichtversicherung schützt das Unternehmen vor Schadenersatzansprüchen Dritter, die durch betriebliche Aktivitäten entstehen – etwa durch:
  • Personen- und Sachschäden (z. B. ein Kunde stürzt in den Geschäftsräumen)
  • Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens
  • Schäden durch Produkte, Dienstleistungen oder Montagen
  • Schäden durch Mitarbeiter während der Ausübung ihrer Tätigkeit
Wichtig: Die Versicherung prüft zunächst, ob eine Haftung überhaupt besteht – und wehrt unbegründete Ansprüche ab („passiver Rechtsschutz“). Nur wenn der Anspruch berechtigt ist, erfolgt eine Regulierung.

2. Wer braucht eine Gewerbehaftpflichtversicherung?

Grundsätzlich jedes Unternehmen, das im Außenverhältnis tätig ist, also Kundenkontakt hat, Leistungen erbringt oder Produkte anbietet. Besonders wichtig ist sie für:
  • Handwerksbetriebe
  • Handelsunternehmen
  • IT-Dienstleister
  • Gastronomiebetriebe
  • Freiberufler mit Kundenverkehr (z. B. Architekten, Ingenieure)

3. Typische Streitpunkte mit Versicherern

Im Schadensfall kommt es häufig zu Auseinandersetzungen mit der Versicherung. Typische Probleme:
  • Ausschlussklauseln: Versicherer berufen sich auf vertragliche Ausschlüsse, z. B. bei Schäden durch Subunternehmer, grobe Fahrlässigkeit oder nicht gemeldete Risikoänderungen.
  • Verletzung von Obliegenheiten: Wurde der Schaden nicht fristgerecht gemeldet oder unvollständig angezeigt, kann dies zur Leistungsfreiheit führen.
  • Streit über die Deckungssumme: Bei hohen Schäden (z. B. Brandschäden oder Großschäden durch Produkthaftung) steht oft die Frage im Raum, ob die Deckungssumme ausreicht – oder ob ggf. eine Unterversicherung vorliegt.
  • Unklare Vertragsbedingungen: Viele Policen sind komplex und enthalten versteckte Ausschlüsse – oft fällt dies erst im Ernstfall auf.

4. Rechtliche Empfehlungen für Unternehmer

  • Vertragsbedingungen prüfen lassen – gerade bei branchenspezifischen Risiken sollte der Versicherungsschutz individuell angepasst sein.
  • Schäden unverzüglich und vollständig melden – und Nachweise dokumentieren.
  • Bei Ablehnung oder Verzögerung der Leistung anwaltlichen Rat einholen – oft kann mit fundierter Argumentation eine außergerichtliche Lösung erzielt werden.

Fazit

Die Gewerbehaftpflichtversicherung ist ein unverzichtbarer Bestandteil des betrieblichen Risikomanagements – doch der Versicherungsschutz endet oft früher als erwartet. Damit der Schutz im Ernstfall greift, ist eine juristische Prüfung der Versicherungsbedingungen ebenso wichtig wie eine konsequente Interessenvertretung im Schadensfall.

Zurück Kontakt Alle Beiträge
Nach oben