Krankschreibung (AU): Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen müssen

1. Wann muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden?
Grundsätzlich gilt: Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, muss er dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen – also ohne schuldhaftes Zögern. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) muss spätestens am vierten Kalendertag der Krankheit vorgelegt werden. Der Arbeitgeber kann jedoch auch früher eine ärztliche Bescheinigung verlangen, zum Beispiel bereits ab dem ersten Krankheitstag.2. Elektronische Krankschreibung (eAU) – Was hat sich geändert?
Seit Januar 2023 erfolgt die Übermittlung der AU-Daten elektronisch zwischen Arztpraxis und Krankenkasse. Arbeitgeber rufen diese Informationen bei der Krankenkasse ab. Dennoch bleibt die Pflicht zur Krankmeldung durch den Arbeitnehmer bestehen – sowohl die Mitteilung der Krankheit als auch die Dauer.3. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen, wenn die Arbeitsunfähigkeit unverschuldet ist und das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen besteht. Bei wiederholter Krankheit gelten besondere Regelungen – insbesondere wenn es sich um dieselbe Erkrankung handelt.4. Krank während der Kündigungsfrist – Was ist zu beachten?
Auch während einer laufenden Kündigungsfrist bleibt der Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehen. Wichtig ist hier eine lückenlose Dokumentation der Arbeitsunfähigkeit. Arbeitgeber prüfen in solchen Fällen oft besonders genau – gegebenenfalls kann auch eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst erfolgen.5. Verdacht auf „Blaumachen“ – Was tun?
Hegt der Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, etwa bei häufigen Kurzerkrankungen oder Auffälligkeiten, kann er eine Begutachtung veranlassen. Allerdings gilt die AU grundsätzlich als Beweis der Erkrankung – der Arbeitgeber trägt dagegen die Beweislast für einen Missbrauch.Sie haben Fragen zu Ihrer Krankschreibung oder vermuten einen Rechtsverstoß?
Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber umfassend zu allen Fragen rund um das Thema Arbeitsunfähigkeit und Lohnfortzahlung.Zurück Kontakt Alle Beiträge