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Obliegenheiten und Obliegenheitsverletzungen – Was Versicherungsnehmer wissen sollten

Obliegenheiten und Obliegenheitsverletzungen – Was Versicherungsnehmer wissen sollten
Versicherungsverträge enthalten nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten – sogenannte Obliegenheiten. Diese Verpflichtungen treffen den Versicherungsnehmer und sind darauf ausgelegt, das Risiko für den Versicherer kalkulierbar zu halten und eine reibungslose Schadensregulierung zu gewährleisten.

Was sind Obliegenheiten?

Obliegenheiten können sich sowohl vorvertraglich, vertraglich als auch nach Eintritt eines Versicherungsfalles ergeben. Zu den bekanntesten gehören etwa:
  • die vorvertragliche Anzeigepflicht (z. B. bei Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung),
  • die Pflicht zur Wahrheit und Vollständigkeit von Angaben,
  • die Pflicht zur Schadensanzeige innerhalb bestimmter Fristen,
  • die Pflicht zur Schadensminderung (z. B. Erste-Hilfe-Leistungen oder Verhinderung weiterer Schäden),
  • die Pflicht zur Mitwirkung bei der Schadensaufklärung, etwa durch Vorlage von Unterlagen oder das Ermöglichen von Gutachten.
  • Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit – sei es vorsätzlich oder grob fahrlässig –, kann das gravierende Konsequenzen haben. Je nach Einzelfall ist der Versicherer berechtigt:
  • die Leistung zu kürzen oder vollständig zu verweigern,
  • den Vertrag zu kündigen,
  • oder – im schlimmsten Fall – vom Vertrag zurückzutreten.
Dabei kommt es vor allem auf das Verschulden des Versicherungsnehmers an. Hat dieser die Obliegenheit nur leicht fahrlässig verletzt, bleibt der Versicherungsschutz in der Regel bestehen. Bei grober Fahrlässigkeit erfolgt eine anteilige Kürzung der Leistung. Nur bei vorsätzlichem Verhalten kann der Versicherer vollständig leistungsfrei bleiben.
Besonderheiten im Einzelfall

Nicht jede Obliegenheitsverletzung führt automatisch zur Leistungsfreiheit. Entscheidend ist oft, ob die Pflichtverletzung kausal für den Schaden oder die Feststellungspflicht des Versicherers war – eine sogenannte Kausalitätsgegenbeweismöglichkeit (§ 28 Abs. 3 VVG).

Fazit

Obliegenheiten im Versicherungsvertrag sind ein zentraler Bestandteil des Versicherungsverhältnisses. Eine Verletzung kann weitreichende Folgen für den Versicherungsschutz haben. Wer Zweifel hat, ob sein Verhalten eine Obliegenheitsverletzung darstellt oder wer nach einem Streit mit der Versicherung Unterstützung braucht, sollte sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen.

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