Obliegenheiten und Obliegenheitsverletzungen – Was Versicherungsnehmer wissen sollten

Was sind Obliegenheiten?
Obliegenheiten können sich sowohl vorvertraglich, vertraglich als auch nach Eintritt eines Versicherungsfalles ergeben. Zu den bekanntesten gehören etwa:- die vorvertragliche Anzeigepflicht (z. B. bei Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung),
- die Pflicht zur Wahrheit und Vollständigkeit von Angaben,
- die Pflicht zur Schadensanzeige innerhalb bestimmter Fristen,
- die Pflicht zur Schadensminderung (z. B. Erste-Hilfe-Leistungen oder Verhinderung weiterer Schäden),
- die Pflicht zur Mitwirkung bei der Schadensaufklärung, etwa durch Vorlage von Unterlagen oder das Ermöglichen von Gutachten.
- Folgen einer Obliegenheitsverletzung
- die Leistung zu kürzen oder vollständig zu verweigern,
- den Vertrag zu kündigen,
- oder – im schlimmsten Fall – vom Vertrag zurückzutreten.
Besonderheiten im Einzelfall
Nicht jede Obliegenheitsverletzung führt automatisch zur Leistungsfreiheit. Entscheidend ist oft, ob die Pflichtverletzung kausal für den Schaden oder die Feststellungspflicht des Versicherers war – eine sogenannte Kausalitätsgegenbeweismöglichkeit (§ 28 Abs. 3 VVG).
Fazit
Obliegenheiten im Versicherungsvertrag sind ein zentraler Bestandteil des Versicherungsverhältnisses. Eine Verletzung kann weitreichende Folgen für den Versicherungsschutz haben. Wer Zweifel hat, ob sein Verhalten eine Obliegenheitsverletzung darstellt oder wer nach einem Streit mit der Versicherung Unterstützung braucht, sollte sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen.Zurück Kontakt Alle Beiträge