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Zeiterfassung am Arbeitsplatz – Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten

Zeiterfassung am Arbeitsplatz – Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten
Die Zeiterfassung hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen – nicht zuletzt aufgrund aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und der damit verbundenen Pflichten für Arbeitgeber in Deutschland. Doch was genau bedeutet das für Unternehmen und Beschäftigte? Und wie lässt sich eine gesetzeskonforme und praxisnahe Zeiterfassung umsetzen?

Gesetzliche Grundlagen und aktuelle Entwicklungen

Im Mai 2019 entschied der EuGH, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Dieses Urteil hatte weitreichende Auswirkungen auf das deutsche Arbeitsrecht. Mit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 wurde bestätigt: Arbeitgeber in Deutschland sind zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet – auch ohne ausdrückliche nationale Regelung.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet derzeit an einer gesetzlichen Neuregelung, die voraussichtlich konkrete Anforderungen an die Erfassungssysteme stellen wird. Schon jetzt ist jedoch klar: Unternehmen müssen handeln.

Was muss erfasst werden?

Grundsätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, folgende Angaben zu dokumentieren:
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Pausen und Ruhezeiten
  • Überstunden
Die Dokumentation kann digital oder analog erfolgen, muss jedoch jederzeit überprüfbar sein und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen einhalten.

Chancen und Risiken für Arbeitgeber

Chancen:

  • Bessere Planung und Kontrolle von Arbeitszeiten
  • Vermeidung unbezahlter Mehrarbeit
  • Rechtssicherheit bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten

Risiken:

  • Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Bußgelder bei fehlender oder unvollständiger Zeiterfassung
  • Beweisschwierigkeiten bei Klagen auf Überstundenvergütung


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